Schulunfähigkeitsversicherung
Ist Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen - unabhängig von den Ursachen - für voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande, weiter als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder Studium teilzunehmen, springt die Schulunfähigkeitsversicherung ein: Ihr Kind erhält die im Vertrag festgelegte Rente.
Notwendigkeit:
Schon harmlose Erkrankungen, wie z. B. Grippe können bei Kindern zu schweren Folgeschäden führen. Zudem sind Kinder nur in der Schule und auf direkten Wegen hin und zurück gesetzlich unfallversichert. In der Freizeit und zu Hause nicht. In diesem Zeitraum ereignen sich jedoch die meisten Unfälle und bleibende Schäden, z. B. durch das Herumtollen auf dem Spielplatz..
Für diese Fälle sollten Sie zumindest finanziell vorgesorgt haben. Denn die Gesetzliche Rentenversicherung zahlt keine Unterstützung bei krankheitsbedingter Invalidität im Kindes- und Jugendalter.
Sind Sie interessiert ?
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