Vertrauensschadenversicherung

Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser!
Die Vertrauensschadenversicherung hat die Aufgabe, Ihnen als Versicherungsnehmer Vermögensschäden zu ersetzen, die entstehen durch

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Untreue
  • Computerbetrug
  • oder sonstige vorsätzliche Handlungen


die nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen zum Schadensersatz verpflichten, die während der Vertragslaufzeit verursacht werden.
(AVB-Vertrauensschaden 2008 - § 1).

Umfang des Versicherungsschutzes (AVB-Vertrauensschaden 2008 - § 2):
Versicherungsschutz wird gewährt für alle durch Handlungen im Sinne von § 1 AVB während der Vertragslaufzeit entstandenen

a)
Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst durch Vertrauenspersonen zugefügt werden,

b)
Schäden, die dem Versicherungsnehmer dadurch entstehen, dass Vertrauenspersonen Dritten unmittelbar einen Schaden zufügen, für den der Versicherungsnehmer haftet,

c)
Schäden, die dem Versicherungsnehmer von außenstehenden Dritten durch unmittelbare und rechtswidrige Eingriffe in die elektronische Datenverarbeitung des Versicherungsnehmers zugefügt werden, soweit der Dritte sich dabei am Vermögen des Versicherungsnehmers bereichert hat.

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