Rechtsschutz für Selbstständige
Mehr als 8 Millionen Verfahren werden jedes Jahr vor deutschen Gerichten verhandelt. Jeder achte Autounfall endet vor Gericht. Auch in Sachen Arbeits- oder Mietrecht gibt es viele Situationen, in denen man die Hilfe eines Anwalts gut gebrauchen kann. Mit einer Rechtsschutzversicherung, sparen Sie sich Zeit und Kosten.
Firmenpauschal-Rechtsschutz
Versicherte Kosten:
- Gebühren des eigenen Anwalts
- Gebühren des gegnerischen Anwalts
- Gerichtskosten
- Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
- Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort
- die Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt
- Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht
- Ihre Kosten, wenn Sie einen Privatgutachter in Verkehrsstrafsachen beauftragen
- Gutachterkosten im Ausland bei Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich
- Übersetzungskosten
- Vollstreckungskosten, z.B. für den Gerichtsvollzieher
Versicherungsschutz:
- Versicherungsschutz im betrieblichen Bereich, im Privatbereich und im Verkehrsbereich. Zusätzlich kann der Rechtsschutz für das Betriebsgrundstück oder die Betriebsräume sowie den Wohnungs-Rechtsschutz für das eigene selbst bewohnte Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder die Mietwohnung mit eingeschlossen werden.
- Firmenrechtsschutz: Mitversicherung des Geschäftsführers sowie dessen Arbeitnehmer, innerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit
- Im Privatbereich und im beruflichen Bereich als Arbeitnehmer besteht der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer, seinen Ehegatten/Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen Kinder (ledig und noch in der Ausbildung).
- Im Verkehrsbereich sind alle PKW, Wohnmobile, Anhänger und Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast (ausgenommen sind Taxen und Mietwagen, bei Transportunternehmen aller Art sind Nutzfahrzeuge über 1 t Nutzlast nicht enthalten) versichert, die auf den Namen des Versicherungsnehmers, den Namen des Betriebs, des Ehegattens/Lebenspartners und den Namen seiner minderjährigen Kinder zugelassen sind. Volljährige Kinder sind im Verkehrsbereich als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen der Eltern mitversichert.
Sind Sie interessiert? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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