Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit Hausmeistertätigkeiten
Üblicherweise sind Schäden durch die Verrichtung der Hausmeister nicht über Ihre Vermögenschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Durch ein spezielles Konzept aus unserem Hause können Sie diese gravierenden Deckungslücken schließen. Häufig werden Hausmeister von den Hausverwaltungen (VN für die WEG) vertraglich bestellt.
Dieser beschädigt durch die Verrichtung seiner Tätigkeit sowohl das Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das könnten zum Beispiel sein: Schäden durch Gebäudereinigungsarbeiten, Durchführung handwerklicher Arbeiten, wie z. B. Reparaturen, Montagen, Schweißschäden usw.
Schadenbeispiele aufgrund eines Verschuldens des Hausmeisters:
[a]
Der Hausmeister wechselt einen defekten Wasserhahn im Keller aus. Bei der Reparatur entsteht aufgrund Undichtigkeit des neuen Hahns ein erheblicher Folgeschaden, der bedingt, dass das Eigentum der WEG beschädigt wird. Hieraus ergeben sich Ansprüche durch die Wohnungseigentümergemeinschaft an den Hausmeister.
[b]
Der Hausmeister beschädigt bei Schleifarbeiten der Fensterrahmen die Fassade des Hausflurs, demzufolge das Gemeinschaftseigentum.
[c]
Der Hausmeister wechselt eine Armatur bei einem Eigentümer. Er verschiebt einen Schrank und zerkratzt dabei den Boden. Er beschädigt somit das Sondereigentum des Eigentümers.
Unser Sonderkonzept:
Deckungssummen:
€ 15.000.000 pauschal für Personen -und Sachschäden
€ 100.000 für Vermögensschäden
inkl. Umweltbasishaftpflichtversicherung*
inkl. Besitz und Unterhaltung einer Photovoltaikanlage (nicht gewerblich genutzt)
inkl. Umweltschadenversicherung* (USchadG) subsidiär
inkl. Updategarantie
inkl. Bearbeitungsschäden
inkl. prämienfreier Vorsorgeversicherung neu zu verwaltender Wohneinheiten bis zum Erhalt eines Prämienregulierungsfragebogens
Zusätzlich versichert:
inkl. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung* bis 10.000 Liter (unterirdisch oder oberirdisch)
(*Bis zu einer Deckungssumme von € 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden einfach jahresmaximiert.)
inkl. Erweiterter Straf-Rechtsschutz (kurze Erläuterung)
In einem Strafverfahren, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, übernimmt der Versicherer die Gerichtskosten der Verteidigung entsprechend den geltenden Gebührenordnungen - gegebenenfalls auch die mit dem Verteidiger besonders vereinbarten höheren Kosten. Voraussetzung ist, dass das Ermittlungsverfahren während der Vertragsdauer eingeleitet worden ist. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Geldbußen, Geldstrafen und Strafvollstreckungskosten.
Vorteile unseres Hauses:
Seit über 10 Jahren haben unsere Kunden k e i n e Beitragsanpassung erhalten. Ausgenommen davon natürlich die Versicherungssteuer. Zusätzlich haben wir mit Beginn 2013 alle Verträge prämienneutral auf höhere Deckungssummen angepasst und die Bedingungen zusätzlich erweitert.
Dieses auch im Hinblick auf die immer weiter zunehmende Haftung des Hausverwalters.
Kosten sind den WEG`S dabei nicht entstanden.
Die Leistungsbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben. Maßgeblich ist der Wortlaut der dem Vertrag zugrunde liegenden Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen.
Sind Sie interessiert ?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.