Betriebsunterbrechungsversicherung

Der Versicherungsmakler hat gegenüber seinen Kunden die Pflicht, in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern (geschäftlich/privat) des Kunden, besonders aber in Bezug auf das Tätigkeitsfeld des Fleischers, eine wirksame Schadensbegrenzung aufzuzeigen.

Wir als Versicherungsmakler des Fleischerhandwerks mussten leider in der Vergangenheit feststellen, dass die Versicherungssummen bei fast jedem zweiten Betrieb nicht richtig ermittelt worden sind. Dieses kann dazu führen, dass im Schadensfall, abgesehen von der Feststellung eines vereidigten Sachverständigen, eine gravierende Unterdeckung besteht, welche wirtschaftliche Konsequenzen für den Unternehmer hätte.

Der ausreichende Versicherungsschutz der Betriebswerte ist daher von großer Wichtigkeit. Besonders wichtig ist es, den Kunden auch auf die Folgeschäden hinzuweisen, die im Zusammenhang mit einem Betriebsunterbrechungsschaden durch ein Sachschadenereignis wie Feuer entstehen können. Ein solches Schadenereignis kann leicht zu großen Produktionsausfällen führen, die Großteile des Betriebes stilllegen,  vielleicht sogar den ganzen Betrieb.

 

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