Betriebshaftpflicht für Diskotheken
Deckungssummen:
€ 5.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden
€ 100.000,00 für Vermögensschäden
Neben der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung bieten wir Ihnen zusätzlich eine erweitere Deckung an.
In den Medien konnten Sie den Prozess gegen einen Berliner Wirt wegen tödlichen Wetttrinkens verfolgen. Dem beteiligten Wirt wurde Körperverletzung mit Todesfolge angelastet.
Hierbei handelte es sich um einen Strafprozess, der über die herkömmliche Betriebs-Haftpflicht-Versicherung nicht versichert ist.
Mit unserem Versicherungspartner konnten wir eine Lösung erarbeiten, Sie gegen derartig gelagerte Ansprüche zu schützen.
Per sofort gilt der „Erweiterte Strafrechtsschutz“ automatisch über unser Haftpflichtkonzept für Diskobetriebe mitversichert.
Dieser besagt, dass in einem Strafverfahren, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, die Haftpflichtkasse die Gerichtskosten der Verteidigung entsprechend den geltenden Gebührenordnungen – gegebenenfalls auch die mit dem Verteidiger besonders vereinbarten höheren Kosten - übernimmt. Wir verweisen hierbei auf den beschriebenen Schadenfall.
Sind Sie interessiert ?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.