Vertrauensschadenversicherung
Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser!
Die Vertrauensschadenversicherung hat die Aufgabe, Ihnen als Versicherungsnehmer Vermögensschäden zu ersetzen, die entstehen durch
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Betrug
- Untreue
- Computerbetrug
- oder sonstige vorsätzliche Handlungen
die nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen zum Schadensersatz
verpflichten, die während der Vertragslaufzeit verursacht werden.
(AVB-Vertrauensschaden 2008 - § 1).
Umfang des Versicherungsschutzes (AVB-Vertrauensschaden 2008 - § 2)
Versicherungsschutz wird gewährt für alle durch Handlungen im Sinne von § 1 AVB während der Vertragslaufzeit entstandenen
a) | Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst durch Vertrauenspersonen zugefügt werden,
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b) | Schäden, die dem Versicherungsnehmer dadurch entstehen, dass Vertrauenspersonen Dritten unmittelbar einen Schaden zufügen, für den der Versicherungsnehmer haftet,
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c) | Schäden, die dem Versicherungsnehmer von außenstehenden Dritten durch unmittelbare und rechtswidrige Eingriffe in die elektronische Datenverarbeitung des Versicherungsnehmers zugefügt werden, soweit der Dritte sich dabei am Vermögen des Versicherungsnehmers bereichert hat. |
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